Wann sind Sie zur Einlegung der Revision berechtigt?

Nicht jeder Beteiligte kann nach einem Urteil beliebig Revision einlegen. Entscheidend ist eine sogenannte rechtliche Beschwer sowie die korrekte Vertretung im Verfahren.

Wann sind Sie zur Einlegung der Revision berechtigt?

Sie sind als Angeklagter zur Einlegung der Revision selbst berechtigt. Erforderlich ist, dass sie beschwert sind, also durch das Urteil in Ihren rechtlichen Interessen unmittelbar beeinträchtigt sind. Das ist grundsätzlich bei einer für Sie nachteilige Verurteilung der Fall, mithin wenn sie nicht komplett freigesprochen wurden.

Auch als Rechtsanwalt und Verteidiger bin ich für Sie zur Revisionseinlegung berechtigt. Kontaktieren Sie mich gerne für eine Beratung, ob dies in Ihrem Fall zweckmäßig ist. Sollten Sie mich mit der Einlegung und der Begründung der Revision beauftragen, werde ich gerne alles Weitere für sich veranlassen.

Sichern Sie Ihre Rechte ab der ersten Minute.