Säule 1 · Revisionsrecht

Formelle Fehler erkennen. Urteile zu Fall bringen.

Die Revision ist kein zweites Berufungsverfahren – sie ist eine Rechtsprüfung. Ich analysiere Urteil und Protokoll auf Verfahrens- und Sachfehler und entwickle eine tragfähige Revisionsstrategie.

Verfahrensvoraussetzungen

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Fehlender Strafantrag

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Verjährung

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Strafklageverbrauch (ne bis in idem)

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Anklage und Eröffnungsbeschluss

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Berufungsurteil als zulässiger Anfechtungsgegenstand

Verfahrensrügen

Absolute Revisionsgründe
§ 338 StPO — der Schluss auf das Beruhen wird vermutet.
Nr. 1 Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (§ 338 StPO)

Ich prüfe anhand der Geschäftsverteilung und des Sitzungsprotokolls, ob das Gericht satzungsgemäß besetzt war. Schon die Mitwirkung eines nicht zugeordneten Richters kann das Urteil treffen.

Nr. 2 Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters

Hat ein gesetzlich ausgeschlossener Richter mitentschieden, liegt ein absoluter Revisionsgrund vor. Ich vergleiche die Personalien mit den Ausschlusstabeständen des § 22 GVG.

Nr. 3 Wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter

Ein zurecht abgelehnter Richter darf nicht mitwirken. Ich prüfe, ob die Ablehnung rechtmäßig war und ob dieser Richter dennoch an der Entscheidung beteiligt war.

Nr. 4 Sachlich unzuständiges Gericht

Entscheidet ein Gericht außerhalb seiner sachlichen Zuständigkeit, ist das Urteil nichtig. Das prüfe ich bereits von Amts wegen in der Revisionsbegründung.

Nr. 5 Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten / Verteidigers

Die Hauptverhandlung muss grundsätzlich in Anwesenheit des Angeklagten stattfinden. Ich kontrolliere das Protokoll auf ordnungsgemäße Ladung, Vertretung und Verzicht.

Nr. 6 Verstoß gegen die Öffentlichkeit

Die Öffentlichkeit des Verfahrens ist ein wesentliches Grundrecht. Unzulässige Ausschlüsse oder unbegründete Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit können die Revision begründen.

Nr. 7 Fehlende Urteilsgründe

Das Urteil muss die Entscheidungsgründe enthalten. Fehlen diese ganz oder sind sie so lückenhaft, dass keine Nachprüfung möglich ist, liegt ein absoluter Grund vor.

Nr. 8 Unzulässige Beschränkung der Verteidigung

Jede unzulässige Einschränkung des Verteidigungsrechts kann die Revision stützen. Dazu gehören ungerechtfertigte Antragsablehnungen oder Behinderungen bei der Beweisaufnahme.

Relative Revisionsgründe
Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ist erforderlich.
Verstoß gegen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO)

Das Gericht muss den Sachverhalt von Amts wegen aufklären. Ich prüfe, ob entscheidungserhebliche Umstände nicht erhoben oder unzulässig verworfen wurden.

Verwertung unzulässiger Beweismittel

Beweise, die gegen zwingende Verfahrensvorschriften erhoben wurden, dürfen nicht verwertet werden. Ich prüfe insbesondere Fragen der Beweisverwertung und der Verwertungsverbote.

Verletzung des fairen Verfahrens / rechtlichen Gehörs

Das Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren ist fundamental. Ich prüfe, ob Ihnen ausreichend Gehör verschafft wurde und ob Verfahrensrechte eingehalten wurden.

Mängel bei Belehrungen (§§ 136, 243 StPO)

Fehlerhafte oder unterbliebene Belehrungen können die Verwertbarkeit von Aussagen oder das gesamte Urteil beeinträchtigen. Ich prüfe Protokoll und Akten auf Belehrungsmängel.

Fehler bei Verständigung (§ 257c StPO)

Bei Absprachen müssen Inhalt, Umfang und Rechtsfolgen klar sein. Ich prüfe, ob die Verständigung korrekt protokolliert wurde und ob das Gericht von der Absprache abweichen durfte.

Sachrügen
Allgemeine Sachrüge und Darstellungsrüge. Spezifische Delikt-Erklärungen (Mord, BtM, Sexualdelikte u.a.)
finden Sie in den jeweiligen Fachsäulen.

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FAQ

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Was ist eine strafrechtliche Revision?

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil eines Strafgerichts. Sie prüft nicht erneut den Sachverhalt, sondern ausschließlich, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht.

Wann ist eine Revision im Strafrecht sinnvoll?

Eine Revision kommt in Betracht, wenn Zweifel bestehen, dass das Gericht das Gesetz richtig angewendet hat oder Verfahrensfehler vorliegen, die das Urteil beeinflusst haben könnten.

Wie lange habe ich Zeit, Revision einzulegen?

Die Revision muss in der Regel innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt und anschließend innerhalb eines Monats begründet werden. Fristen sind strikt einzuhalten.

Was prüft das Revisionsgericht genau?

Das Revisionsgericht überprüft nur Rechtsfehler, etwa fehlerhafte Gesetzesanwendung oder Verfahrensverstöße. Eine neue Beweisaufnahme oder Tatsachenprüfung findet nicht statt.

Kann eine Revision zu einer neuen Verhandlung führen?

Ja. Wird das Urteil aufgehoben, kann die Sache in der Regel an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen und dort neu verhandelt werden.

Warum ist die Beauftragung eines Strafverteidigers für eine Revision oft kostenintensiv?

Die strafrechtliche Revision ist ein besonders komplexes Rechtsmittel, das ausschließlich Rechtsfehler prüft und daher vertiefte Kenntnisse im Straf- und Verfahrensrecht erfordert. Für eine erfolgreiche Bearbeitung ist eine äußerst sorgfältige Analyse (insbesondere) des Urteils und des Hauptverhandlungsprotokolls notwendig, weshalb die Kosten auch vom Umfang des Verfahrens abhängen. Dieser Aufwand ist zeitintensiv und verlangt ein hohes Maß an juristischer Expertise sowie Fingerspitzengefühl in der Argumentation, weshalb die Beauftragung eines spezialisierten Strafverteidigers in der Regel mit entsprechend höheren Kosten verbunden ist.