Säule 1 · Revisionsrecht

Formelle Fehler erkennen. Urteile zu Fall bringen.

Die Revision ist kein zweites Berufungsverfahren – sie ist eine Rechtsprüfung. Wir analysieren Urteil und Protokoll auf Verfahrens- und Sachfehler und entwickeln eine tragfähige Revisionsstrategie.

Allgemeines

Statthaftigkeit

Gegen erstinstanzliche Urteile aller Amtsgerichte, Landgerichte und Oberlandesgerichte sowie gegen Berufungsurteile.

Berechtigung zur Revision

Beschwerdebefugnis von Angeklagtem, Staatsanwaltschaft, Nebenkläger.

Protokoll

Protokollrüge, Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls, Berichtigungsverfahren.

Fristen

Wochenfrist zur Einlegung, Monatsfrist zur Begründung — keine Heilung durch Kulanz.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Voraussetzungen, Glaubhaftmachung, typische Fallgruppen.

Zustellungsfehler

Fehlerhafte Zustellung des Urteils und ihre Auswirkungen auf den Fristlauf.

Anwaltspflicht

Begründung nur durch Verteidiger oder zu Protokoll der Geschäftsstelle.

Verfahrensvoraussetzungen

1

Sachlich unzuständiges Gericht

2

Örtlich unzuständiges Gericht

3

Fehlender Strafantrag

4

Verjährung

5

Strafklageverbrauch (ne bis in idem)

6

Anklage und Eröffnungsbeschluss

7

Berufungsurteil als zulässiger Anfechtungsgegenstand

Verfahrensrügen

Absolute Revisionsgründe
§ 338 StPO — der Schluss auf das Beruhen wird vermutet.
Nr. 1 Nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts (§ 338 StPO)

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 2 Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 3 Wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnter Richter

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 4 Sachlich unzuständiges Gericht

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 5 Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten / Verteidigers

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 6 Verstoß gegen die Öffentlichkeit

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 7 Fehlende Urteilsgründe

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Nr. 8 Unzulässige Beschränkung der Verteidigung

Wir prüfen Akte und Protokoll auf Anhaltspunkte, dokumentieren den Verstoß und erheben die Rüge formgerecht.

Relative Revisionsgründe
Beruhen des Urteils auf dem Verfahrensfehler ist erforderlich.
Verstoß gegen Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO)

Vortrag muss aus sich heraus verständlich sein (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO). Wir entwickeln den Tatsachenvortrag passgenau.

Fehlerhafte Behandlung von Beweisanträgen

Vortrag muss aus sich heraus verständlich sein (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO). Wir entwickeln den Tatsachenvortrag passgenau.

Verwertung unzulässiger Beweismittel

Vortrag muss aus sich heraus verständlich sein (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO). Wir entwickeln den Tatsachenvortrag passgenau.

Verletzung des fairen Verfahrens / rechtlichen Gehörs

Vortrag muss aus sich heraus verständlich sein (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO). Wir entwickeln den Tatsachenvortrag passgenau.

Mängel bei Belehrungen (§§ 136, 243 StPO)

Vortrag muss aus sich heraus verständlich sein (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO). Wir entwickeln den Tatsachenvortrag passgenau.

Fehler bei Verständigung (§ 257c StPO)

Vortrag muss aus sich heraus verständlich sein (§ 344 Abs. 2 S. 2 StPO). Wir entwickeln den Tatsachenvortrag passgenau.

Sachrügen
Allgemeine Sachrüge und Darstellungsrüge. Spezifische Delikt-Erklärungen (Mord, BtM, Sexualdelikte u.a.)
finden Sie in den jeweiligen Fachsäulen.

Jetzt Erstberatung anfragen

Frist läuft? Wir prüfen Ihr Urteil kurzfristig auf Revisionschancen.

FAQ

Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen

Was ist eine strafrechtliche Revision?

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil eines Strafgerichts. Sie prüft nicht erneut den Sachverhalt, sondern ausschließlich, ob das Urteil auf Rechtsfehlern beruht.

Wann ist eine Revision im Strafrecht sinnvoll?

Eine Revision kommt in Betracht, wenn Zweifel bestehen, dass das Gericht das Gesetz richtig angewendet hat oder Verfahrensfehler vorliegen, die das Urteil beeinflusst haben könnten.

Wie lange habe ich Zeit, Revision einzulegen?

Die Revision muss in der Regel innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils eingelegt und anschließend innerhalb eines Monats begründet werden. Fristen sind strikt einzuhalten.

Was prüft das Revisionsgericht genau?

Das Revisionsgericht überprüft nur Rechtsfehler, etwa fehlerhafte Gesetzesanwendung oder Verfahrensverstöße. Eine neue Beweisaufnahme oder Tatsachenprüfung findet nicht statt.

Kann eine Revision zu einer neuen Verhandlung führen?

Ja. Wird das Urteil aufgehoben, kann die Sache in der Regel an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen und dort neu verhandelt werden.

Warum ist die Beauftragung eines Strafverteidigers für eine Revision oft kostenintensiv?

Die strafrechtliche Revision ist ein besonders komplexes Rechtsmittel, das ausschließlich Rechtsfehler prüft und daher vertiefte Kenntnisse im Straf- und Verfahrensrecht erfordert. Für eine erfolgreiche Bearbeitung ist eine äußerst sorgfältige Analyse (insbesondere) des Urteils und des Hauptverhandlungsprotokolls notwendig, weshalb die Kosten auch vom Umfang des Verfahrens abhängen. Dieser Aufwand ist zeitintensiv und verlangt ein hohes Maß an juristischer Expertise sowie Fingerspitzengefühl in der Argumentation, weshalb die Beauftragung eines spezialisierten Strafverteidigers in der Regel mit entsprechend höheren Kosten verbunden ist.