Hochsensible Verfahren. Maximale Diskretion
Sexualstrafverfahren entscheiden sich oft an der Glaubhaftigkeit einer einzigen Aussage. Wir verteidigen ab dem Ermittlungsverfahren – und nutzen die Revision, wenn das Urteil den hohen Begründungsanforderungen nicht standhält.
Kernkompetenz: Verteidigung im Ermittlungsverfahren — die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung und eine etwaige Revision werden früh gestellt.
Vergewaltigung
Verteidigung beginnt mit Schweigen und konsequenter Akteneinsicht. Glaubhaftigkeitsanalysen, Anknüpfungstatsachen und prozessuale Fehler werden systematisch aufgearbeitet — auch mit Blick auf eine spätere Revision.
Sexueller Missbrauch von Kindern
Sensible Beweissituationen, oft Aussage-gegen-Aussage. Wir prüfen Vernehmungsmethodik, Suggestionsfehler und Sachverständigengutachten in jeder Phase.
Missbrauch der Stieftochter
Komplexe familiäre Dynamik. Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Motivlagen und Konstanzanalysen sind zentrale Verteidigungsansätze.
Aussage-gegen-Aussage
Erhöhte Begründungsanforderungen an das Tatgericht. Wir bringen die Maßstäbe der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Hauptverhandlung und Revision konsequent zur Anwendung.
Kinder- und Jugendpornografie
Hausdurchsuchung, Datenträgerauswertung, Besitz- vs. Verbreitungsvorwurf. Strategien zur Beweisverwertung und Strafmaßverteidigung.
Deepfake-Videos
Neue Tatbestände rund um künstlich generierte Inhalte. Beweiswürdigung, Authentizität und subjektiver Tatbestand stehen im Fokus.
