Säule 3 · Sexualstrafrecht

Hochsensible Verfahren. Maximale Diskretion

Sexualstrafverfahren entscheiden sich oft an der Glaubhaftigkeit einer einzigen Aussage. Wir verteidigen ab dem Ermittlungsverfahren – und nutzen die Revision, wenn das Urteil den hohen Begründungsanforderungen nicht standhält.

Kernkompetenz: Verteidigung im Ermittlungsverfahren — die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung und eine etwaige Revision werden früh gestellt.

Vergewaltigung

Verteidigung beginnt mit Schweigen und konsequenter Akteneinsicht. Glaubhaftigkeitsanalysen, Anknüpfungstatsachen und prozessuale Fehler werden systematisch aufgearbeitet — auch mit Blick auf eine spätere Revision.

Sexueller Missbrauch von Kindern

Sensible Beweissituationen, oft Aussage-gegen-Aussage. Wir prüfen Vernehmungsmethodik, Suggestionsfehler und Sachverständigengutachten in jeder Phase.

Missbrauch der Stieftochter

Komplexe familiäre Dynamik. Glaubhaftigkeitsbeurteilung, Motivlagen und Konstanzanalysen sind zentrale Verteidigungsansätze.

Aussage-gegen-Aussage

Erhöhte Begründungsanforderungen an das Tatgericht. Wir bringen die Maßstäbe der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Hauptverhandlung und Revision konsequent zur Anwendung.

Kinder- und Jugendpornografie

Hausdurchsuchung, Datenträgerauswertung, Besitz- vs. Verbreitungsvorwurf. Strategien zur Beweisverwertung und Strafmaßverteidigung.

Deepfake-Videos

Neue Tatbestände rund um künstlich generierte Inhalte. Beweiswürdigung, Authentizität und subjektiver Tatbestand stehen im Fokus.

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