„Posing“ – sexualisierter Darstellungen Minderjähriger

Der Begriff „Posing“ bezeichnet die Darstellung von Kindern oder Jugendlichen in
sexualisierter Form, ohne dass zwingend Nacktheit oder explizite sexuelle Handlungen
gezeigt werden müssen. Je nach Inszenierung, Fokus und Gesamtwirkung können solche Aufnahmen unter die strengen Straftatbestände der §§ 184b, 184c StGB (Kinder- und Jugendpornographie) fallen.

„Posing“ – sexualisierter Darstellungen Minderjähriger

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Der Begriff „Posing“ ist kein fester Rechtsbegriff, sondern wird umgangssprachlich für Darstellungen von Kindern oder Jugendlichen verwendet, bei denen diese in sexualisierter Weise fotografiert oder gefilmt werden. Gemeint sind insbesondere Bilder, die nicht zwingend Nacktheit oder sexuelle Handlungen zeigen, aber durch Körperhaltung, Inszenierung oder Fokus eine sexuelle Wirkung entfalten können.

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Rechtliche Einordnung

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Strafrechtlich können solche Inhalte je nach Ausgestaltung unter die Vorschriften der §§ 184b und 184c Strafgesetzbuch (StGB) fallen.

§ 184b StGB erfasst insbesondere kinderpornographische Inhalte. Darunter fallen nicht nur Darstellungen sexueller Handlungen, sondern auch Abbildungen von Kindern in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung, sofern diese auf eine sexualisierte Wirkung abzielen.

Bei Jugendlichen kann § 184c StGB einschlägig sein, der jugendpornographische Inhalte unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls unter Strafe stellt.

Entscheidend ist stets die Gesamtbetrachtung des jeweiligen Materials. Maßgeblich sind unter anderem Bildinhalt, Kontext, Perspektive und die objektive Wirkung der Darstellung.

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Abgrenzung im Einzelfall

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Nicht jede freizügige oder auffällige Fotografie eines Kindes oder Jugendlichen erfüllt automatisch einen Straftatbestand. Strafbar wird eine Darstellung insbesondere dann, wenn sie eindeutig sexualisiert ist oder den Betrachter in einer sexuellen Weise ansprechen soll.

Die Abgrenzung ist in der Praxis häufig schwierig und hängt stark vom konkreten Einzelfall ab.

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Ermittlungen und Konsequenzen

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In entsprechenden Verfahren kommt es regelmäßig zu der Sicherstellung digitaler Geräte wie Smartphones oder Computer sowie zur Auswertung von Bilddateien und Kommunikationsinhalten.

Bereits der Verdacht kann erhebliche strafrechtliche und persönliche Folgen haben. Bei einer Verurteilung drohen Freiheitsstrafen, Einträge im Führungszeugnis sowie berufliche Einschränkungen.

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Bedeutung der Verteidigung

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Aufgrund der komplexen Abgrenzung zwischen strafbaren und nicht strafbaren Inhalten ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung besonders wichtig. Im Rahmen der Verteidigung wird insbesondere geprüft, ob die Voraussetzungen der §§ 184b oder 184c StGB tatsächlich erfüllt sind oder ob eine andere rechtliche Bewertung in Betracht kommt.

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