Wurde Ihr Strafverfahren vor einem falsch besetzten Gericht geführt?
Ein Verfahrensfehler kann Ihre Chance auf eine erfolgreiche Revision entscheidend beeinflussen. Gerade bei einer fehlerhaften Gerichtsbesetzung zählt jetzt jeder Schritt, denn nicht jeder Fehler lässt sich uneingeschränkt rügen. Als spezialisierter Strafverteidiger prüfe ich sorgfältig, ob ein unwirksamer Besetzungsbeschluss in Ihrem Verfahren vorliegt und wie dieser für Ihre Revisionsbegründung genutzt werden kann. Sichern Sie Ihre Chancen durch eine fundierte rechtliche Prüfung.
§ 338 Nr. 1 StPO: Vorschriftswidrige Gerichtsbesetzung
Eine Revision kann damit begründet werden, dass das Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war. Hierbei gibt es viele verschiedene Konstellationen, die allerdings nicht alle im Wege der Revision gerügt werden können. Nachfolgend möchte ich Ihnen die Konstellation der vorschriftswidrigen Besetzung aufgrund eines fehlerhaften Besetzungsbeschlusses in der Hauptverhandlung vorstellen.
Diese Konstellation betrifft regelmäßig die Besetzung der Großen Strafkammer am Landgericht. Neben den beiden Schöffen (Laienrichter) sieht das Gesetz grundsätzlich drei Berufsrichter vor. Unter bestimmten Voraussetzungen darf das Gericht aber auch nur mit zwei statt drei Berufsrichter besetzt sein. Für diese Reduzierung bedarf es eines ordnungsgemäßen Besetzungsbeschlusses, der außerhalb der Hauptverhandlung (vorher) erlassen wird.
In manchen Fällen kommt es vor, dass während einer Hauptverhandlung mit nur zwei Berufsrichter dann ein weiteres Verfahren gegen denselben/dieselben Angeklagten eröffnet und hinzuverbunden wird. Beschließt die Kammer dies mit den nur zwei Berufsrichtern (statt mit drei) sodann während der Hauptverhandlung, dann ist diese Entscheidung über die Besetzung unwirksam.
Um hiermit im Wege des Revisionsverfahrens erfolgreich zu sein, darf die hierauf gestützte Rüge nicht präkludiert (verspätet) sein. Hierbei gilt die Besonderheit, dass bestimmte Präklusionsvorschriften aber gar keine Anwendung finden, weil der Verfahrensfehler erst in der Hauptverhandlung selbst eintritt und nicht bereits vorher. Klingt kompliziert? Ist es auch!
Kontaktieren Sie mich gerne und ich prüfe für Sie, ob ich Ihre Revisionsbegründung auf eine vorschriftswidrige Besetzung aufgrund fehlerhaftem Besetzungsbeschluss in der Hauptverhandlung stützen kann.
