Wurde Ihre Ladungsfrist nicht eingehalten?

Verfahrensfehler können entscheidend für den Erfolg Ihrer Revision sein. Auch wenn die Nichteinhaltung der Ladungsfrist allein nicht immer erfolgreich gerügt werden kann, bieten andere Verfahrensfehler möglicherweise entscheidende Angriffspunkte. Als spezialisierter Strafverteidiger prüfe ich Ihr Verfahren gezielt auf revisionsrechtlich relevante Fehler und entwickle eine fundierte Revisionsbegründung.

Nichteinhaltung der Ladungsfrist

 

Kann mit einer Verfahrensrüge der Umstand geltend gemacht werden, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ladungsfrist nicht eingehalten wurde? Dem Angeklagten muss spätestens mit der Ladung auch der Eröffnungsbeschluss (Eröffnung des Hauptverfahrens) zugestellt werden. Dass der Vorsitzende einen Angeklagten auf die Nichteinhaltung der Ladungsfrist und seine damit verbundene Aussetzungsfrist hinweisen soll, ist aber nur eine Soll-Vorschrift.

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Das bedeutet, dass es sich lediglich um eine sogenannte Ordnungsvorschrift handelt, die nicht im Wege der Verfahrensrüge im Revisionsverfahren beanstandet werden kann. Oft gibt es aber weitere Fehler, die sehrwohl gerügt werden können und erfolgreich revisionsrechtlich angegriffen werden können. Kontaktieren Sie mich gerne zur Übernahme Ihres Revisionsverfahrens, damit ich für Sie auf „Fehlersuche“ gehen kann und eine umfassende Revisionsbegründung für Sie entwerfen kann.

Sichern Sie Ihre Rechte ab der ersten Minute.