Wurde Ihre Verteidigung im Strafverfahren unzulässig eingeschränkt?
Wenn Ihr Pflichtverteidiger kurzfristig ausfällt und das Gericht dennoch verhandelt, kann ein entscheidender Verfahrensfehler vorliegen. Gerade im Revisionsverfahren zählt jetzt jeder Schritt, denn eine fehlerhafte Aussetzungsentscheidung kann die Grundlage für eine erfolgreiche Revision bilden. Als spezialisierter Strafverteidiger prüfe ich Ihre Verfahrenssituation präzise, identifiziere mögliche Revisionsgründe und entwickle eine fundierte Strategie für Ihre Verteidigung.
Fehlerhafte Aussetzungsentscheidung bei Nichtauftreten des notwendigen Verteidigers
Ein relativer Revisionsgrund könnte darin zu sehen sein, dass das Tatgericht eine fehlerhafte Aussetzungsentscheidung getroffen hat, wenn Ihr bisheriger Rechtsanwalt als notwendiger Verteidiger nicht erschienen ist. Das Gericht darf die Verteidigung eines Angeklagten nicht in unzulässigerweise beschränken – dies bedeutet, dass das Verfahren gegebenenfalls ausgesetzt werden muss, wenn ein entscheidungserheblicher Umstand verhandelt wird und Ihr Rechtsanwalt kurzfristig abwesend ist.
Der häufigste Anwendungsfall in der gerichtlichen Praxis ist der, dass Ihr beigeordneter Pflichtverteidiger spontan (und längerfristig) krank wird. Muss das Gericht das Verfahren nun sofort aussetzen? In vielen Fällen wird Ihnen dann ein anderer Pflichtverteidiger gerichtlich beigeordnet.
Hierbei kommt dem Gericht ein eigener Ermessensspielraum zu, in dem es über eine Neubestellung oder Aussetzung entscheiden kann. In vielen Fällen genügt auch bereits eine Unterbrechung der Verhandlung, sodass diese bereits innerhalb der nächsten drei Wochen fortgesetzt werden kann – dies ist der maximale Abstand, der zeitlich zwischen zwei Terminen liegen darf. Sollte die Erkrankung des bisherigen Pflichtverteidigers erwartbar länger als drei Wochen andauern, scheidet eine Unterbrechung aus, sodass nur noch eine Aussetzung oder Neubestellung infrage kommen.
Ein sodann neuer Verteidiger hat dann schließlich die Aufgabe, eine Prognose in Bezug auf seine erforderliche Zeit für die Vorbereitung abzugeben. Gerade in umfangreichen Verfahren ist die Vorbereitungszeit keineswegs zu unterschätzen.
Sollten sich dem Gericht insoweit tatsächliche Anknüpfungspunkte erschließen, die eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht gewährleisten, so hat es das Verfahren von Amts wegen auszusetzen. Falls das Gericht bei dieser Aussetzungsentscheidung einen Fehler begeht, könnte dieser genutzt werden, um hierauf eine erfolgreiche Revisionsbegründung zu stützen. Kontaktieren Sie mich gerne in Ihren revisionsrechtlichen Angelegenheiten!
