Wurde eine frühere Zeugenaussage von Familienmitgliedern unrechtmäßig durch Befragung von Polizeibeamten gegen Sie verwertet?

Wenn ein Angehöriger vor Gericht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, darf seine frühere Aussage unter bestimmten Voraussetzungen nicht gegen Sie verwendet werden. Wurde dieses Verwertungsverbot missachtet und Sie deshalb verurteilt, kann das einen entscheidenden Ansatzpunkt für eine Revision bieten. Als spezialisierter Strafverteidiger prüfe ich das Urteil auf rechtliche Fehler und entwickle eine fundierte Revisionsbegründung, um Ihre Rechte konsequent zu verteidigen.

Auskunftsverweigerungsrecht

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Einer der ersten Paragrafen, den ich schon als Jugendlicher kannte, war der § 55 der Strafprozessordnung, den ich immer wieder und wieder hörte, wenn ich mir im TV entsprechende Gerichtssendungen angeschaut habe. Dieser besagt im Wesentlichen, dass Zeugen Fragen dann nicht beantworten müssen, wenn sie sich bei einer wahrheitsgemäßen Antwort selbst der Strafverfolgung aussetzen würden. Diese Vorschrift hat den Sinn, dass niemand an der „eigenen Überführung“ mitwirken muss.

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Natürlich gilt dieses sogenannte Auskunftsverweigerungsrecht nicht nur bei Zeugenvernehmungen vor Gericht, sondern auf schon bei polizeilichen Vernehmungen im Ermittlungsverfahren. Leider ist es so, dass vor manchen polizeilichen Zeugenvernehmungen nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, dass man die Antworten auf solche Fragen verweigern darf, was dann möglicherweise dazu führt, dass Sie von einem Freund bezüglich einer gemeinsam begangenen Tat belastet wurden, weil er nicht lügen wollte und nicht wusste, dass er bei der Polizei schweigen darf – ärgerlich, denn dann wären Sie nicht mit „reingezogen“ worden. Entsprechend wurde aber ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, in dem Sie als Beschuldigter geführt wurden.

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Wenn Sie infolge der Aussage Ihres Freundes nun angeklagt werden und ihr Freund als Belastungszeuge, der möglicherweise gesondert strafrechtlich verfolgt wird, in den gerichtlichen Zeugenstand gerufen wird, erfolgt nun eine ordnungsgemäße Belehrung. Wenn diese dazu führt, dass Ihr Freund keine Aussage mehr machen möchte, bedienen sich die Gerichte häufig des „Tricks“, dass sie die Vernehmungsbeamten der Polizei vorladen. Das heißt, der Beamte, der Ihren Freund ohne eine entsprechende Belehrung nach § 55 StPO vernommen hat, sagt aus, inwieweit Ihr Freund Sie belastet hat – auch wenn Ihr Freund nun (aufgrund einer eigenen Tatbeteiligung) vor Gericht geschwiegen hat.

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Auch wenn dies vielleicht ungerecht klingen mag, darf das Gericht die Aussage des Polizeibeamten in diesen Fällen gegen Sie verwerten. Dies wird damit begründet, dass nicht Ihr „Rechtskreis“ betroffen ist, sondern der Ihres Freundes, der der Situation der oben genannten Zwickmühle ausgesetzt war: lügen oder sich selbst belasten (Sinn und Zweck des Auskunftsverweigerungsrechts). Dementsprechend kann ich Ihnen auch keine Hoffnung machen, dass eine allein hierauf gestützte Revision erfolgreich sein wird.

 

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Zeugnisverweigerungsrecht

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Neben dem Auskunftsverweigerungsrecht gibt es aber auch noch das sogenannte Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen. Dieses besagt vereinfacht dargestellt, dass Familienmitglieder wie die Kinder, Geschwister, Ehepartner oder Verlobte ihre Zeugenaussagen in Verfahren gegen Sie komplett verweigern dürfen. Im Unterschied zum oben erklärten Auskunftsverweigerungsrecht dient diese Vorschrift zwar auch der Entgegenwirkung der Zwickmühle, dass beispielsweise Ihr Sohn nicht entweder wahrheitsgemäß zu Ihren Lasten aussagen muss oder andernfalls selbst ein eigenes Strafverfahren wegen einer Falschaussage riskiert. Jedoch gilt hier der entscheidende Unterschied, dass es ein „Verbot der Protokollverlesung“ gibt. Dies bedeutet, wenn es eine frühere polizeiliche Aussage eines Familienmitglieds gegen Sie gibt (weil es nicht ordnungsgemäß belehrt wurde oder trotzdem freiwillig gegen Sie ausgesagt hat) und dieses Familienmitglied nun vor Gericht von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, dann darf die frühere Aussage nicht durch eine Verlesung der früheren Aussage in die Hauptverhandlung eingeführt und so Grundlage eines Urteils gegen Sie werden.

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Dieses Verbot führt so weit, dass dann auch keine Umgehung durch die Vernehmung der (nichtrichterlichen) Vernehmungsperson möglich ist. Sollte das Gericht dies dennoch tun, dann hat es gegen ein Beweisverwertungsverbot verstoßen. Dies kann nunmehr mittels der Revision angegriffen werden.

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Sollten Sie in der Hauptverhandlung nicht von mir verteidigt worden sein, dann muss ich für sie hoffen, dass Ihr bisheriger Verteidiger der Verwertung ausdrücklich widersprochen hat und das auch protokolliert wurde, denn nur dann ist ein solches Vorbringen im Revisionsverfahren statthaft.

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Der wohl häufigste Anwendungsfall in der gerichtlichen Praxis ist der, dass der männliche Angeklagte im Ermittlungsverfahren von einer weiblichen Zeugin belastet wurde – oft im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – und diese Zeugin dem Gericht nun erklärt, dass sie mittlerweile mit dem Angeklagten verlobt ist und infolgedessen von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen möchte. Sollte es für den Tatvorwurf keine weiteren Belastungszeugen geben, dann darf die frühere Aussage der Zeugin entsprechend den obigen Ausführungen nicht verwertet werden und sie müssten freigesprochen werden.

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Oft ist es aber so, dass das Gericht aus unterschiedlichen Gründen daran zweifelt, dass tatsächlich ein Verlöbnis vorliegt, und die Zeugin deshalb zu einer Aussage „zwingt“ – und diese Aussage als Grundlage für Ihre Verurteilung wertet. Nicht selten wird auch mit einer Heirat nach islamischem Recht – verbunden mit einem Verlöbnis nach deutschem Recht – argumentiert, was einige Richter allerdings nicht ohne Weiteres akzeptieren. Die Erfahrung zeigt, dass einige Richter dazu neigen, von einer Schutzbehauptung aus rein taktischen Gründen auszugehen.

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Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie verurteilt wurden, weil die Aussage einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person wie beispielsweise Ihrer Verlobten verwertet wurde. Ich werde die Umstände in Ihrem Fall prüfen und für Sie eine Revisionsbegründung schreiben, die den Fehler des Gerichts durch die Missachtung des Beweisverwertungsverbots offenlegt.

Sichern Sie Ihre Rechte ab der ersten Minute.