Wurde ein befangener Dolmetscher im Strafverfahren eingesetzt?

Zweifeln Sie an der Unparteilichkeit des Dolmetschers in Ihrem Strafverfahren? Wenn objektive Anhaltspunkte für eine Befangenheit vorliegen und Ihr Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückgewiesen wurde, kann dies eine entscheidende Grundlage für eine erfolgreiche Revision sein. Als spezialisierter Strafverteidiger prüfe ich Ihre Möglichkeiten und entwickle eine fundierte Verteidigungsstrategie. Sichern Sie jetzt Ihre Chancen.

Der befangene Dolmetscher

 

Vermutlich hat jeder schon einmal gehört, dass man einen Befangenheitsantrag stellen kann, wenn man an der Unvoreingenommenheit eines Richters Zweifel hat. Tatsächlich gibt es auch Situationen, in denen die Befangenheit eines Dolmetschers, der für das Gericht übersetzt, angenommen werden kann. Eine Revisionsbegründung kann darauf gestützt werden, wenn das Tatgericht einen entsprechenden Antrag zu Unrecht zurückgewiesen hat.

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Rechtsgrundlage ist hierbei neben der Strafprozessordnung (StPO) auch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Ausgehend vom Willen des Gesetzgebers lassen sich die Prinzipien, die für die Ablehnung von Richtern und Sachverständigen in Bezug auf die Besorgnis einer Befangenheit gelten, entsprechend auch auf Dolmetscher übertragen.

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Demnach bedarf es für ein Ablehnungsgesuch hinsichtlich eines Dolmetscher ebenfalls objektive Anhaltspunkte, die eine Grundlage dafür bieten, an der Objektivität und Unparteilichkeit des Dolmetscher, der in seiner Funktion als Gehilfe des Gerichts herangezogen wurde, zu zweifeln. Entsprechende Gründe hierfür sind sodann während der Hauptverhandlung gegenüber dem Tatgericht glaubhaft zu machen. Sollte das Tatgericht das Ablehnungsgesuch zu Unrecht zurückweisen, kann dies ein Anknüpfungspunkt für eine erfolgreiche Revision sein.

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