Vorwurf § 184b / § 184c StGB?
Ruhe bewahren, keine Aussage machen.

Hausdurchsuchung, Handy sichergestellt oder Vorladung? Ich übernehme Ihre Verteidigung, absolut diskret, erfahren und konsequent.

Durchsuchung läuft oder ist gerade gelaufen?

Vier Regeln, die jetzt zählen. Sie entscheiden häufig über den weiteren Verlauf des gesamten Verfahrens.

1. Schweigen

Machen Sie keine Angaben zur Sache, weder auf dem Flur noch „inoffiziell“.

2. Keine Passwörter

Geben Sie keine PINs oder Passwörter für iPhone, PC oder Cloud heraus.

3. Nichts unterschreiben

Lassen Sie sich Durchsuchungsbeschluss und Protokoll aushändigen.

4. Anwalt anrufen

Kontaktieren Sie direkt RA Philipp Walz,
0171 / 62 16 222.

24h Notfall-Kontakt (0171 / 62 16 222)

Wie die Ermittlungen beginnen

Die meisten Verfahren starten nicht mit einer Anzeige, sondern mit einem CyberTipline-Report des US-amerikanischen NCMEC. US-Plattformen wie WhatsApp, Google Drive oder iCloud gleichen Dateien automatisiert mit Hashwert-Datenbanken ab und melden Treffer.

Über das BKA gelangt die Meldung zur zuständigen Staatsanwaltschaft, die IP-Adresse wird zugeordnet, es folgt der Durchsuchungsbeschluss. Betroffene erfahren regelmäßig erst bei der Durchsuchung vom Verfahren.

Hashwert-Treffer sind ein Verdacht, kein Beweis

IP-Zuordnung und Nutzeridentität sind angreifbar

Meldeketten und Verwertbarkeit werden geprüft

IT-Forensik & Cache-Fallen

Entscheidend ist nicht, was ein Auswertungsbericht auflistet, sondern was davon rechtlich Besitz ist. Automatisch gespeicherte Browser-Cache-Dateien, Thumbnails oder gelöschte Fragmente belegen für sich genommen keinen Besitzwillen.

Cache- und Thumbnail-Dateien ohne bewusste Speicherung

Duplikate, die Fallzahlen künstlich erhöhen

Gelöschte Dateien im nicht zugewiesenen Speicherbereich

Posing-Bilder: Bewertung an der Strafbarkeitsgrenze

KI-generierte Inhalte und Altersschätzungen

Jede dieser Kategorien wird einzeln geprüft. Häufig schrumpft die vorgeworfene Menge dadurch erheblich, mit unmittelbarer Wirkung auf Strafmaß und Einstellungsmöglichkeiten.

Sofortige Akteneinsicht

Bis zur vollständigen Akteneinsicht wird geschwiegen. Ich stoppe vorschnelle Vernehmungen und verschaffe mir Klarheit über Vorwurf, Beweislage und Auswertungsstand.

Analyse der Datenauswertung

Ich prüfe Verschlüsselung, Besitzwille, automatische Downloads, Cache- und Thumbnail-Dateien sowie Duplikate. Nicht jede Datei auf einem Gerät ist strafbarer Besitz.

Schutz vor Öffentlichkeit

Ich arbeite darauf hin, eine öffentliche Hauptverhandlung und Pressemeldungen zu vermeiden und Ihr berufliches wie privates Umfeld zu schützen.

Verfahrenseinstellung (§ 153a StPO oder § 170 Abs. 2 StPO)

Ziel der Verteidigung ist regelmäßig die Einstellung des Verfahrens (mit oder ohne Auflage): keine Vorstrafe, kein Eintrag im Führungszeugnis.

Häufige Fragen

Muss ich zur polizeilichen Vorladung erscheinen?

Nein. Als Beschuldigter müssen Sie bei der Polizei nicht erscheinen und keine Angaben machen. Ich sage den Termin für Sie ab und übernehme die Kommunikation.

Wie lange dauert die Auswertung der Geräte?

Häufig ein bis zwei Jahre. Ich kämpfe für die frühzeitige Herausgabe beruflich notwendiger Geräte und für Tempo im Verfahren.

Ist eine Einstellung nach § 153a StPO möglich?

Ja. Durch neuere Reformen bestehen wieder realistische Chancen auf eine Einstellung gegen Auflagen, ohne Vorstrafe.

Kann ich wegen Straftaten im Zusammenhang mit kinderpornographischen Inhalten ins Gefängnis kommen?

Der gesetzliche Strafrahmen sieht Freiheitsstrafen vor, die jedoch in den meisten Fällen zur Bewährung ausgesetzt werden können. Durch eine gezielte Verteidigung kann eine Haftstrafe auch trotz einer Feststellung von mehreren hunderttausend inkriminierten Dateien regelmäßig vermieden werden.

Ihr Verteidiger

Rechtsanwalt Philipp Walz

Schwerpunkt digitale Sexualdelikte: Verfahren nach §§ 184b, 184c StGB verlangen neben juristischer Präzision ein belastbares technisches Verständnis von Verschlüsselung, Cloud-Backups, Synchronisation und forensischen Auswertungsberichten.

Genau dort setzt die Verteidigung an: Auswertungen werden nicht hingenommen, sondern überprüft. Der Kontakt zu Mandanten ist dabei nüchtern, wertungsfrei und diskret. Niemand wird hier beurteilt, sondern verteidigt.

Diskretion

Technisch fundiert

Bundesweit tätig

Weitere Informationen zur Person finden Sie unter Über Mich

Vertrauliche Anfrage

Sie müssen keinen echten Namen angeben. Ein Pseudonym und eine Rückrufmöglichkeit genügen für den ersten Kontakt.

Ihre Anfrage unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht
(§ 203 StGB) und wird absolut vertraulich behandelt.

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